Geprüfter Wahlkieferorthopäde aller Kassen
Voraussetzungen für die Zuzahlung zur "Gratiszahnspange"
Bei IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) Grad 4 und 5 und Behandlungsbeginn zwischen dem 12. und Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt die Krankenkasse eine Zuzahlung von 80% des Krankenkassentarifes für die Gratiszahnspange § 153a ASVG. Dieser Tarif wird jährlich neu festgesetzt und beträgt für 2019 bei z.B. der SGKK für die festsitzende Zahnspange € 3.703,- für die gesamte Behandlungsdauer. Für die frühkindliche Therapie (vor dem 10. LJ) € 920,- für die gesamte Behandlungsdauer.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den genauen geltenden Tarifen.
- Für die IOTN Einstufung werden € 55,- verrechnet, wenn keine weitere Behandlung erfolgt.
- Für die interzeptive Behandlung bei Kindern vor dem 10. LJ IOTN 4 oder 5 nach § 153a nach Aufwand € 990,- bis 1.900,-.
- Für die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange bei Jugendlichen 12. - 18. LJ IOTN 4 oder 5 nach § 153a zwischen € 4.990,- bis 6.450,-. Die Kosten werden in der Regel auf 3 Teilrechnungen aufgeteilt. Ratenzahlungen sind möglich.
Bitte brigen Sie vorhandene Panoramaröntgenbilder zur Erstberatung mit.
Wir informieren Sie gerne.